11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Erfüllungsort ist Ebersberg.
b. Gerichtsstand ist Ebersberg auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
c. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17. Juli 1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBl. l. S.856) sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGBl. l. S.868) ist ausgeschlossen.
a. Erfüllungsort ist Ebersberg.
b. Gerichtsstand ist Ebersberg auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
c. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17. Juli 1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBl. l. S.856) sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGBl. l. S.868) ist ausgeschlossen.
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