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8. Zahlungsbedingungen

a. Sämtliche Zahlungen sind in EURO ausschließlich an den Lieferer zu leisten.

b. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar mit 2% Skonto innerhalb 8 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Für eventuelle Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gewährt.

c. Für Formen (Werkzeuge) sind 50% des Preises bei Auftragserteilung und 50% nach Empfang der Ausfallmuster vom Besteller netto ohne Skontoabzug zu bezahlen.

d. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet, sofern der Lieferer nicht höhere Sollzinsen nachweist.

e. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rehdiskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

f. Der Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

g. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.